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Untersuchungsberechtigungsscheine

Allgemeines:

Berufsanfänger, die noch nicht 18 Jahre alt sind, haben sich zu Beginn und am Ende ihres ersten Lehrjahres ärztlich untersuchen zu lassen (Erst- bzw. Nachuntersuchung). Die hierfür erforderlichen Untersuchungsberechtigungs-scheine sind bei uns im Bürgerbüro erhältlich.

Voraussetzungen:

  • Persönliches Erscheinen
  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bescheinigung der Firma über die Fortdauer der Beschäftigung (bei der Nachuntersuchung)

Kosten: gebührenfrei

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