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Allgemeines:
Berufsanfänger, die noch nicht 18 Jahre alt sind, haben sich zu Beginn und am Ende ihres ersten Lehrjahres ärztlich untersuchen zu lassen (Erst- bzw. Nachuntersuchung). Die hierfür erforderlichen Untersuchungsberechtigungs-scheine sind bei uns im Bürgerbüro erhältlich.
Voraussetzungen:
Kosten: gebührenfrei