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1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
der Gemeinde Wöllstadt
Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2015 (GVBI. I S. 618) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Wöllstadt in Ihrer Sitzung am 22.04.2021 nachstehende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wöllstadt vom 16.06.2016 beschlossen:
Artikel 1
§ 4 Absatz 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Wöllstadt wird wie folgt geändert:
§ 4 Gemeindevorstand
(4) Die Zahl der Beigeordneten beträgt 6.
Diese Satzung tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Ausfertigungsvermerk:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Wöllstadt, den 26.04.2021
Der Gemeindevorstand
gez.
Roskoni -Siegel-
Bürgermeister