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3. Satzung zur Änderung der Kostenbeitragssatzung

zur Satzung der Gemeinde Wöllstadt über die Betreuung von Kindern
in den Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Wöllstadt

 

Aufgrund von § 31 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 (GVBl. I S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 13. September 2018 (GVBl. S. 590), der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Mai 2020 (GVBl. S. 318), der §§ 1 - 6 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG), in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. 2013, 134), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 247) sowie der §§ 22, 22a, 90 des Achten Buchs Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe – in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), zuletzt geändert durch Artikel 16a Absatz 6 des Gesetzes vom 28. April 2020 (BGBl. I S. 960), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Wöllstadt in ihrer Sitzung am 25.06.2020 nachstehende 3. Satzung zur Änderung der Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Wöllstadt vom 27.11.2018 beschlossen:     

Artikel 1

  § 2 erhält folgende Fassung: 

 

§ 2 Kostenbeitrag

(1)   Der Kostenbeitrag beträgt für Krippenkinder - Kinder ab vollendetem ersten Lebensjahr bis zum vollendeten dritten Lebensjahr:

1.      Frühbetreuung von Montag bis Freitag, 7.00 – 8.00 Uhr
31,50 Euro je Kalendermonat,

2.      Kernbetreuung von Montag bis Freitag, 8.00 - 13.00 Uhr
152,25 Euro je Kalendermonat,

3.      Mittagsbetreuung von Montag bis Freitag 13.00 - 14.00 Uhr
31,50 Euro je Kalendermonat,

4.      Nachmittagsbetreuung von Montag bis Freitag, 14.00 - 15.30 Uhr
47,25 Euro je Kalendermonat,

5.      Spätbetreuung von Montag bis Freitag, 15.30 - 16.30 Uhr
31,50 Euro je Kalendermonat.

 

(2)   Der Kostenbeitrag beträgt für Kindergartenkinder - Kinder ab dem auf den dritten Geburtstag folgenden Monat bis zum Schuleintritt

1.      Kernbetreuung von Montag bis Freitag, 7.00 - 13.00 Uhr
142,80 Euro je Kalendermonat,

2.      Mittagsbetreuung von Montag bis Freitag, 13.00 - 14.00 Uhr
23,80 Euro je Kalendermonat,

3.      Nachmittagsbetreuung von Montag bis Freitag, 14.00 - 15.30 Uhr
35,70 Euro je Kalendermonat,

4.      Spätbetreuung von Montag bis Freitag, 15.30 - 16.30 Uhr
23,80 Euro je Kalendermonat.

Artikel 2

 

Diese Satzung tritt zum 01.08.2020 in Kraft.

   

Ausfertigungsvermerk:

 

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

 

Wöllstadt, den 25.06.2020

Der Gemeindevorstand

 

gez.

 

Roskoni                                  Siegel

Bürgermeister

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