An Gemeindeverwaltung Wöllstadt Paul-Hallmann-Straße 3 61206 Wöllstadt
Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang nach § 12 Absatz 2 der Abfallsatzung der Gemeinde Wöllstadt vom 20.12.2017 mit Wirkung zum 01.01.2018
Antragsteller(in)
Straße
Wohnort
61206 Wöllstadt
Grundstück für Antrag(*)
E-Mail
Telefon
Der Anschlusspflichtige weist nach und bestätigt schriftlich, dass er ausnahmslos alle auf dem Grundstück anfallenden kompostierbaren Abfälle ordnungsgemäß und schadlos selbst auf seinem Grundstück verwertet.
Die Bearbeitungsgebühr beträgt 20,-- €. Der Anschlusspflichtige ist der Gebührenschuldner der Gemeinde.
Anmerkungen
Wöllstadt, den __________ Unterschrift Antragsteller(in): ___________________
Wöllstadt, den __________ Unterschrift Anschlusspflichtige(r): ___________________
BITTE ÜBER DRUCKEN, UNTERSCHREIBEN UND AN UNS SENDEN!