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Bürgerservice
Ordnung-/Gewerbeamt
Straßenverkehrsbehörde
Ausnahmegenehmigungen bzw. verkehrsrechtliche Anordnungen bei Maßnahmen die die Nutzung von öffentlichen Verkehrsflächen erfordern.
Ausnahmegenehmigungen gemäß Straßenverkehrsordnung für gesundheitlich beeinträchtigte bzw. Schwerbehinderte Personen
Befreiung von der Gurtanlegepflicht
Personen die aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, einen Gurt anzulegen oder Personen mit einer Körpergröße die weniger als 1,50 m beträgt können von der Anlegepflicht befreit werden
Befreiung von der Schutzhelmtragepflichtpflicht
Personen denen aus gesundheitlichen Gründen das Tragen eines Schutzhelmes nicht möglich ist können von der Schutzhelmtragepflicht befreit werden
Die Anträge sind in der Verwaltung erhältlich ? eine ärztliche Bescheinigung ist erforderlich
Parkerleichterung für Schwerbehinderte
Schwerbehinderten Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG) und blinden Personen (Merkzeichen Bl) kann die Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Die Anträge sind in der Verwaltung erhältlich ? der Schwerbehindertenausweis bzw. der Bescheid des Versorgungsamtes sowie ein Lichtbild sind erforderlich
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