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Straßenverkehrsbehörde

  • Ausnahmegenehmigungen bzw. verkehrsrechtliche Anordnungen bei Maßnahmen die die Nutzung von öffentlichen Verkehrsflächen erfordern.
     
    • Straßensperre (Antrag ist online)
      Die Anträge sind mindestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme einzureichen 
         
    • Gerüst (Antrag ist online)
      Die Anträge sind mindestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme einzureichen 
        
    • Container
      Die Anträge sind mindestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme einzureichen
       
  • Ausnahmegenehmigungen gemäß Straßenverkehrsordnung für gesundheitlich beeinträchtigte bzw. Schwerbehinderte Personen
     
    • Befreiung von der Gurtanlegepflicht
      Personen die aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, einen Gurt anzulegen oder Personen mit einer Körpergröße die weniger als 1,50 m beträgt können von der Anlegepflicht befreit werden
       
    • Befreiung von der Schutzhelmtragepflichtpflicht 
      Personen denen aus gesundheitlichen Gründen das Tragen eines Schutzhelmes nicht möglich ist können von der Schutzhelmtragepflicht befreit werden
       
    • Die Anträge sind in der Verwaltung erhältlich ? eine ärztliche Bescheinigung ist erforderlich
       
    • Parkerleichterung für Schwerbehinderte  
      Schwerbehinderten Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG) und blinden Personen (Merkzeichen Bl) kann die Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
       
    • Die Anträge sind in der Verwaltung erhältlich ? der Schwerbehindertenausweis bzw. der Bescheid des Versorgungsamtes sowie ein Lichtbild sind erforderlich

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