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Allgemeines:
Nach den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung müssen Änderungen von Angaben zum Fahrzeughalter unverzüglich gemeldet werden.
Bei Umzügen innerhalb des Wetteraukreises nach Wöllstadt oder innerhalb Wöllstadts besteht die Möglichkeit gleichzeitig mit der An- bzw. Ummeldung des Wohnsitzes die neue Adresse im Kraftfahrzeugschein eintragen zu lassen. Eine zusätzliche Vorsprache in einer der Zulassungsstellen des Wetteraukreises ist in diesen Fällen damit nicht mehr notwendig.
Unterlagen:
Für die Umschreibung benötigen Sie:
Kosten:
Für jede Änderung ist eine Gebühr von 10,80 € zu entrichten.