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An-, Ab- und Ummeldungen

Bei einem Wohnungswechsel ist eine An- oder Ummeldung innerhalb von zwei Wochen erforderlich.

Ausnahme: Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn der Wohnsitz in das Ausland verlegt wird oder ein Nebenwohnsitz aufgegeben wird.

Für Ihre An- oder Ummeldung brauchen Sie in jedem Fall:

  • Wohnungsgeberbestätigung
    Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass,
    evtl. Personenstandsurkunde
    jeder meldepflichtigen Person

Um die Meldepflicht für Familien zu erfüllen, genügt die Vorsprache eines volljährigen Familienmitgliedes unter Vorlage der genannten Unterlagen.

Eine Meldebescheinigung, die über aktuelle Meldeverhältnisse einer Bürgerin bzw. eines Bürgers Auskunft gibt, kann gegen Entrichtung einer Gebühr von 10,-- € beantragt werden.

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Aktuelles
 

Öffentliche Bekanntmachung im Verfahren UF 1944 „Wöllstadt B3/B45“

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Führungen im Kompostwerk
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