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Ausstellung von Fischereischeinen

Zuständigkeit:
Zuständig für die Erteilung eines Fischereischeines ist der Gemeindevorstand der

  • Heimatgemeinde des Antragstellers / der Antragstellerin oder
  • Gemeinde, wo der/die Betreffende angeln will, wenn dessen Wohnsitz außerhalb Hessens liegt

Ausstellungszeitraum:
Der Fischereischein kann für zehn Jahre ausgestellt werden. Bei Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Fischereischein als Jugendfischereischein auf ein Jahr begrenzt, kann jedoch bis zum 16. Lebensjahr ausgestellt werden. 

Voraussetzungen zur Erteilung eines Fischereischeines:
Der/die Antragsteller/in

  • muss mindestens 10 Jahre alt sein
  • in Wöllstadt wohnen bzw. angeln wollen (siehe: Zuständigkeit)
  • einen Nachweis über die bestandene Fischereiprüfung besitzen
  • ein Passbild vorlegen
  • die erforderliche Gebühr entrichten

Gebühren:

Jugendfischereischein

Fischereiabgabe 3,50 €
Verwaltungsgebühr 4,00 €
gesamt 7,50 €

Zehnjahresfischereischein

Fischereiabgabe 50,00 €
Verwaltungsgebühr 36,00 €
gesamt 86,00 €

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