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Amtliche Bekanntmachungen
Friedhöfe Nieder- und Ober-Wöllstadt
Gemäß den Unfallverhütungsvorschriften sind Grabmale mindestens einmal jährlich auf ihre Standfestigkeit zu prüfen. Nach der Frostperiode werden deshalb die Grabmale auf den hiesigen Friedhöfen auf ihre Standfestigkeit von den Bediensteten der Gemeinde überprüft. Hiermit entfällt nicht die Pflicht der Nutzungsberechtigten von Grabstellen die Anlagen auf den Grabstellen mindestens einmal und zwar im Frühjahr nach Beendigung der Frostperiode auf ihre Standfestigkeit hin fachmännisch zu überprüfen oder auf ihre Kosten durch Fachleute überprüfen zu lassen (§ 32 Abs. 2 der Friedhofsordnung der Gemeinde Wöllstadt).
Die Überprüfung der Grabmale wird am
Freitag, dem 14. April 2023
in der Zeit von 8:00 Uhr bis 9:30 Uhr auf dem Friedhof in Nieder-Wöllstadt
und in der Zeit von 9:45 Uhr bis 10:45 Uhr auf dem Friedhof in Ober-Wöllstadt
erfolgen.
Sollten witterungsbedingt die Grabsteinüberprüfungen nicht zu den vorgenannten Terminen stattfinden können, wird darauf hingewiesen, dass eine erneute Bekanntmachung der Termine erfolgt.
Bemängelte Grabmale erhalten einen Aufkleber und die Nutzungsberechtigten dieser Grabstellen werden zusätzlich schriftlich darüber informiert, dass der Grabstein durch eine Fachfirma zu befestigen ist.
61206 Wöllstadt, den 19. Januar 2023
Adrian Roskoni
Bürgermeister