Ladung zur Vorstandswahl im Flurbereinigungsverfahren Wöllstadt B3/B45
Öffentliche Bekanntmachung
Ladung zur Vorstandswahl
im Flurbereinigungsverfahren Wöllstadt B3/B45
Durch die Änderung der Wahlperioden für den Vorstand der Teilnehmergesellschaft (§ 3 Hessisches Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz) ist eine Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft im Flurbereinigungsverfahren Wöllstadt B3/B45 notwendig geworden. Die Neuwahl findet gemäß § 21 Abs. 2 FlurbG vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung, im Rahmen einer Teilnehmerversammlung unter der Leitung des Amtes für Bodenmanagement Büdingen statt am:
Am Donnerstag, den 13.03.2025 um 19:00 Uhr,
Gemeindehaus Evangelische Kirche, Großer Saal,
Frankfurter Straße 31, 61206 Wöllstadt
Zu dieser Neuwahl werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren Wöllstadt B3/B45 oder deren Bevollmächtigte eingeladen.
Weiteres können Sie dem Anhang entnehmen.